Ich glaube du verstehst hier eine grundlegende Sache nicht: (Bar)Geld ist nicht "echt" es ist immer nur eine Buchtransaktion, Alles Geld auf der Welt ist ein Nullsummenspiel. Der Schein ist nicht echter als Buchgeld er repräsentiert einen Wert. Der physische Schein landet in deren Kasse, gleichzeitig ist in deren Buchhaltung Guthaben als Gegenwert verbucht, der Schein geht an die Bank als Bareinlage, bilanziell ist es aber ein Nullsummenspiel. Was ist daran so schwer?calavera hat geschrieben: ↑Do 30. Apr 2026, 16:24Ich lade mein Guthaben vor Ort auf, mit einem echten, baren 50€-Schein. Ich gebe damit den Besitz an diesem Geldschein ab und erhalte dafür Guthaben. Ich nutze das Guthaben nicht, fordere es nie zurück und es "verfällt". Wo sind die 50€, die ja nach wie vor mir gehören? Und zum dritten Mal: Warum glaubst du zahlen sie nicht einfach nach dem Hurricane allen ihr Geld zurück? Warum nur denen, die das manuell beantragen?Quadrophobia hat geschrieben: ↑Do 30. Apr 2026, 09:47Doch, in diesem Fall kann sowas verfallen, idR nach drei Jahren, das ist Guthaben und als solches unterliegt es den Dienstleister AGB. Der ist keine Bank, kann das Geld also nicht als Gewinn ausbuchen wie von einem Bankkonto (und das ginge erst nach 30 Jahren also völlig absurdes Geschäftsmodell). Passiert bei Paypal und Co relativ oft
Hu/So NEWS
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