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von Stebbie » Do 6. Feb 2020, 10:34
Ein Gericht wird aber nicht einen (mehr oder weniger) direkt gewählten Präsidenten nicht per Beschluss aus dem Amt entfernen dürfen, das wäre demokratisch sehr, sehr schwierig. Das ist schon korrekt, dass man ein Verfahren einer Amtsenthebung in politischen Organen ansiedelt, da ein Gericht - nicht einmal das Bundesverfassungsgericht - hat eine ausreichende Legitimation für eine solche Entscheidung. Es geht hier ja auch nicht im eigentlichen Sinne um ein Gerichtsverfahren, sondern um eine parlamentarische Entscheidungsfindung, die in die Hülle eines gerichtlichen Verfahrens gehüllt wird - entsprechend gibt es ja auch keinen fixierten Rahmen für den Prozess jenseits des Fakts, dass es diesen Prozess gibt.
Auch in Deutschland wäre es nicht denkbar, dass ein Bundesverfassungsgericht eine Kompetenz zur Absetzung eines Regierungschefs erhält. Das hat schön beim Parlament zu bleiben.
Ich bin auch etwas gespalten hinsichtlich der Klage, denn die Grundlage war von Anfang an ziemlich dünn (was auch von Beginn an durch neutralere Beobachter betont wurde) und im Prinzip vertreten viele Senatoren der GOP ja auch heute die Position, dass es zwar ein Fehlverhalten gab, dieses aber nicht für einen so massiven Schritt wie die Amtsenthebung ausreiche. Wenn man der Ansicht ist, dass es ausreicht, dann hätte man den Prozess aber auch dann anschieben müssen, wenn der Erfolg sehr unwahrscheinlich ist - da geht es auch um generelle Prinzipien, was auch vonseiten der Demokraten relativ früh betont wurde. Man kann sich dazu rückblickend mal die zahlreichen Folgen von The Daily anschauen, wo das mehrfach besprochen wurde.
Das Impeachment-Verfahren hat mit der Kandidatenwahl aber relativ wenig zu tun, da die Kandidaten ohnehin nicht stark involviert waren.
(c) 26.06.2006