Auf Festivalgelände geklettert: Festnahme !
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Auf Festivalgelände geklettert: Festnahme !
Moin ich bin 16 Jahre alt und bei mir im Ort fand ein relativ kleines Festival statt, da wollte ich mal kurz sehen, was da so abgeht und bin über den Zaun geklettert. Das fiel allerdings relativ schnell auf und der Veranstalter rief auch relativ schnell die Polizei. Dann wurde festgestellt, das ich einen Hausfriedensbruch begangen habe und ich wurde in Handschellen abgeführt. Aber ist das korrekt und nachvollziehbar das ich da direkt in Handschellen vom Festivalgelände geführt werde ? warum geht die Polizei da so direkt mit Festnahme und Handschellen vor bei einen Teenager ?
Re: Auf Festivalgelände geklettert: Festnahme !
Komplett korrekt und gerechtfertigt. Wer Leerzeichen vor Satzzeichen benutzt, gehört in Handschellen abgeführt.
Re: Auf Festivalgelände geklettert: Festnahme !
Da bin ich auf den Spamlink gespannt
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Re: Auf Festivalgelände geklettert: Festnahme !
Falls es zufällig das Walhalla Festival war, wäre ich den Beamt*innen ja dankbar, mich da rausgeholt zu haben.
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OnlineEngholm
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Re: Auf Festivalgelände geklettert: Festnahme !
Weil sie es dürfen. Das hat erstmal nichts mit dem Alter zu tun sondern mit der Tatsache Hausfriendesbruch. Und vielleicht aus Erfahrung, vielleicht im Sicherzugehen, dass Du nicht in abhaust und Dich irgendwo unter den anderen Gästen versteckst, vielleicht auch eine effektive Form von Nachdruck durch eine unangenehme Demütigung von den anderen Gästen.SeanMene2007 hat geschrieben: ↑So 17. Dez 2023, 17:42Aber ist das korrekt und nachvollziehbar das ich da direkt in Handschellen vom Festivalgelände geführt werde ? warum geht die Polizei da so direkt mit Festnahme und Handschellen vor bei einen Teenager ?
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Re: Auf Festivalgelände geklettert: Festnahme !
Aber brauchen die Polizei bei einen Teenager in so einer Situation wirklich Handschellen ? geht das nicht auch anders ?Engholm hat geschrieben: ↑Mo 18. Dez 2023, 10:35Weil sie es dürfen. Das hat erstmal nichts mit dem Alter zu tun sondern mit der Tatsache Hausfriendesbruch. Und vielleicht aus Erfahrung, vielleicht im Sicherzugehen, dass Du nicht in abhaust und Dich irgendwo unter den anderen Gästen versteckst, vielleicht auch eine effektive Form von Nachdruck durch eine unangenehme Demütigung von den anderen Gästen.SeanMene2007 hat geschrieben: ↑So 17. Dez 2023, 17:42Aber ist das korrekt und nachvollziehbar das ich da direkt in Handschellen vom Festivalgelände geführt werde ? warum geht die Polizei da so direkt mit Festnahme und Handschellen vor bei einen Teenager ?
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Re: Auf Festivalgelände geklettert: Festnahme !
Natürlich geht das auch anders und die Polizei übertreibt gerne mal. Rechtlich ist die Lage aber eindeutig, du hast mindestens einen Hausfriedensbruch begangen und der Veranstalter kann dich wegen Erschleichung von Leistungen anzeigen.SeanMene2007 hat geschrieben: ↑Di 19. Dez 2023, 16:07Aber brauchen die Polizei bei einen Teenager in so einer Situation wirklich Handschellen ? geht das nicht auch anders ?Engholm hat geschrieben: ↑Mo 18. Dez 2023, 10:35Weil sie es dürfen. Das hat erstmal nichts mit dem Alter zu tun sondern mit der Tatsache Hausfriendesbruch. Und vielleicht aus Erfahrung, vielleicht im Sicherzugehen, dass Du nicht in abhaust und Dich irgendwo unter den anderen Gästen versteckst, vielleicht auch eine effektive Form von Nachdruck durch eine unangenehme Demütigung von den anderen Gästen.SeanMene2007 hat geschrieben: ↑So 17. Dez 2023, 17:42Aber ist das korrekt und nachvollziehbar das ich da direkt in Handschellen vom Festivalgelände geführt werde ? warum geht die Polizei da so direkt mit Festnahme und Handschellen vor bei einen Teenager ?
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Re: Auf Festivalgelände geklettert: Festnahme !
wie hätte ich dann am besten reagieren sollen als die Polizei da auf mich zukam und meinte das ich jetzt erstmal wegen Ruhestörung und Erschleichung von Leistung mitgenommen werden und ich mich bitte umdrehen und die Hände auf den Rücken legen, da mir zur Sicherheit auf den unübersichtlichen Festivalgelände dann erstmal Handschellen angelegt werden ?Quadrophobia hat geschrieben: ↑Mi 20. Dez 2023, 09:04Natürlich geht das auch anders und die Polizei übertreibt gerne mal. Rechtlich ist die Lage aber eindeutig, du hast mindestens einen Hausfriedensbruch begangen und der Veranstalter kann dich wegen Erschleichung von Leistungen anzeigen.SeanMene2007 hat geschrieben: ↑Di 19. Dez 2023, 16:07Aber brauchen die Polizei bei einen Teenager in so einer Situation wirklich Handschellen ? geht das nicht auch anders ?Engholm hat geschrieben: ↑Mo 18. Dez 2023, 10:35
Weil sie es dürfen. Das hat erstmal nichts mit dem Alter zu tun sondern mit der Tatsache Hausfriendesbruch. Und vielleicht aus Erfahrung, vielleicht im Sicherzugehen, dass Du nicht in abhaust und Dich irgendwo unter den anderen Gästen versteckst, vielleicht auch eine effektive Form von Nachdruck durch eine unangenehme Demütigung von den anderen Gästen.
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