Stebbie hat geschrieben: ↑Fr 25. Nov 2022, 12:32
Es ist ja vermutlich auch nicht als Lösung des Problems (sei eh dahingestellt, ob die FDP das wollen würde) gedacht, sondern nur eine Anpassung der Rahmenbedingungen an die sich verändernden Lebensrealitäten nicht weniger Menschen. Natürlich mögen 30 bis 40.000 € Erbschaftssteuer im Vergleich zum Immobilienwert nicht viel erscheinen, aber du bekommst den Wert ja als 'Nachbewohner' nicht aufs Konto, sondern nimmst dafür einen nicht unwesentlichen Kredit auf - für viele unserer Generation ist das schon ein großer Berg, zusätzlich zu den kosten, die oft mit der Besitzübernahme einhergehen.
Die Lebensrealität nicht weniger Menschen ist, dass sie (fast) gar nichts erben werden. Diese Menschen müssten für die Aussicht auf Wohneigentum eine vielfach größere Summe finanzieren. Sie müssen diese Summe finanzieren mit einem Einkommen, auf das die ganz normale Lohnsteuer anfällt.
Wie ist es für solche Leute also vermittelbar zu behaupten, dass die Finanzierung einer geringfügigen Steuersumme für geschenkten(!) Wohneigentum eine zu hohe Belastung ist, während der Mensch, der nicht erbt, für seinen Wohneigentum indirekt eine vielfach höhere Summe Steuern aufbringen muss?
Ganz ehrlich, das verstehe ich einfach nicht, aber vielleicht bin ich auch einfach zu dumm dafür.
Stebbie hat geschrieben: ↑Fr 25. Nov 2022, 12:32
Dass hier was auf dem Immobilienmarkt gemacht werden muss, das steht ja gar nicht zur Debatte. Ich verstehe, dass man das anders sehen kann, aber ich halte die Frage, ob man jetzt Steuern auf die Elternhäuser zahlen muss, für einen ziemlich belanglosen Nebenkriegsschauplatz. Da gibt es andere Themen, die weit effektiver und sozial gerechter wären.
Diesen belanglosen Nebenkriegsschauplatz hat ja Herr Lindner aufgemacht.
Und sicher gibt es Einzelfälle, für die eine Anhebung der Freibeträge eine "faire" Entlastung wäre. Das kann doch aber nicht die Rechtfertigung sein für eine Steueränderung, von der am Ende hauptsächlich reiche Menschen profitieren werden.
Genau, es gibt andere Themen und Lösungen für solche Sonderfälle.
Quadrophobia hat geschrieben: ↑Fr 25. Nov 2022, 14:26
Mit der (absolut richtigen) Anpassung der Wertbestimmung von Immobilien für die Steuer wird ja schon sehr viel mehr Steuer eingezogen. Da finde ich es grundsätzlich legitim, auch die Freibeträge zu erhöhen, um Grenzfälle zu vermeiden.
Wie bereits gesagt, aktuelle Erben profitieren parallel ja auch extrem von der Wertsteigerung.
Sagen wir mal, man hätte vor 10 Jahren ein Haus im Wert von 200.000€ geerbt. Darauf wäre keine Steuer angefallen.
Heute erbt man das gleiche Haus mit einem Wert von 600.000€. Dafür fallen nun ca. 30.000€ Steuern an. Wo ist da die Ungerechtigkeit?
Quadrophobia hat geschrieben: ↑Fr 25. Nov 2022, 14:26
Sollte ich jetzt mein Elternhaus erben, weil meine Mutter stirbt, müsste ich rund 15.000€ Erbschaftssteuer plus Grundbucheintrag zahlen. Die hab ich schlicht nicht. Um es zu verkaufen, müsste ich meine Großeltern und meinen Stiefvater rauswerfen, oder einen Kredit aufnehmen, und das Haus mit einer Hypothek belegen. Ich behaupte nicht, dass ich arm dran bin, ich erbe ja trotzdem ganz gut.
Bei allem Respekt und bitte versteh das nicht falsch, aber mein Mitleid dafür, ein Haus im Wert von offensichtlich mehreren Hunderttausend Euro mit 15.000€ plus Grundbucheintrag finanzieren zu müssen, hält sich in Grenzen.
Für den Fall, dass zum Zeitpunkt des Erbfalles selbst die langfristige Finanzierung einer solchen Summe nicht darstellbar ist, könnte man ja Regelungen finden, wie diese Steuerschuld aufgeschoben wird (eine solche Gesetzesänderung fände ich sinnvoll). Und auch die Bewohner könnten ja eine geringe Mietsumme aufbringen, die diese Summe gegenfinanziert.