NeonGolden hat geschrieben: ↑Mo 30. Mär 2020, 08:32
Hm ok, interessant. Meine zugegeben sehr kurze Recherche hatte bisher ergeben, dass solche Klauseln in den AGBs zumindest in Deutschland als unwirksam betrachtet werden. So schreiben es zumindest
Sueddeutsche oder die
Verbraucherzentrale. Wobei sich erstere auf einen Juristen beziehen und letztere von „ihrer Sicht“ schreiben.
Rein vom Gefühl würde ich aber auch sagen, das der Veranstalter nach erfolgtem Vorverkauf in der Pflicht ist, seine Leistung zum vereinbarten Zeitpunkt zu erfüllen. Kann er diese nicht erfüllen, müsste er die Erstattung einräumen.
Da geh ich im Grunde mit. Die Klausel ist wahrscheinlich auch eher für Situationen gedacht, wie beim Hu/so 2016 oder für den Fall eines ATC Streiks oder so. Man wird die nicht mit Blick auf einen kompletten Ausfall oder eine Verschiebung geschrieben haben.
Diverse Messen weigern sich zzt. Tickets zu erstatten, weil ihre Versicherungen sie auch nicht bezahlen. Die sicherlich folgenden Prozesse dürften die Frage abschließend klären.
Insgesamt muss ich wohl etwas zurückrudern:
Wenn die AGB des Primavera gültig sind und sie an dieser Situation nicht pleite gehen, müsste es Refunds in irgendeiner Form geben. Für DE bin ich fälschlicherweise davon ausgegangen, dass eine Buchung eines Urlaubs sich nicht groß von einem Festival unterscheidet. Da haftet der Veranstalter nämlich häufig nicht, erst recht nicht für Folgekosten.
Wir hatten großes Glück, weil unser AirBnB kostenlos stornierbar war. Andere aus unserer Gruppe müssen jetzt abwarten, was AirBnB für den Zeitraum macht, sonst sind 50% weg. Trifft ja auf mindestens eine Forums Wohnung ebenfalls zu
