1. Die Polizei greift mit Gewalt durch, um eine Ordnungswidrigkeit von 40€ durchzusetzen. - Sie glaubt durchsetzen zu müssen, dass hier einer "von denen" "die Regeln lernt".
Hast du das interpretiert oder gibt es zu den Zitaten eine Quelle? Falls ja, war mir nicht bekannt und du hast natürlich Recht.
2. Die Polizei besteht auf die Ingewahrsamnahme, obwohl sie zwei Anhaltspunkte für die Identität hat. Die Aussage des Jungen selbst und das Kennzeichen des Rollers (die haben nicht umsonst Versicherungskennzeichen) - sie glaubt ihm nicht, obwohl es dazu keinen Anlass gibt, weil man "denen" nicht trauen kann.
Zu dem Teil mit dem Versicherungskennzeichen, bringt das denn was, wenn es ein Leihroller war? Welche Aussage des Jungen meinst du?
3. Die Polizei glaubt, obwohl sie weiß, dass sie es mit einem Minderjährigen zu tun hat, dass von ihm aufgrund seiner Größe und Statur eine erhebliche Gefahr ausgeht. - Das beruht nicht auf rationaler Abwägung, sondern auf dem rassistischen Stereotyp der körperlich unkontrollierbaren "Südländer"
Woher wissen die denn sicher, dass es ein Minderjähriger ist?
Was die Gefahr angeht: Wann wurde das festgestellt? Vor oder nachdem er die Polizisten angegangen ist?
Dass im übrigen von dem Typen durchaus eine erhebliche Gefahr ausgeht, lasse ich mal hier unberücksichtigt, denn dessen Vorgeschichte war ja weder den Polizisten, noch mir und dir bekannt.