

Den konkreten Vorschlag haben meine ich die VG Wort und die Kultusministerkonferenz ausgehandelt.Quadrophobia hat geschrieben:Wer hat eigentlich die Verhandlungen zwischen Bund/Ländern und der VG Wort geführt? Die Einzelabrechnung ist einfach nicht durchführbar. Keine Uni kann und wird diesem Unsinn beitreten. Dabei kann niemand gewinnen. Forschung und Lehre werden schlechter, das Studium unnötig verkompliziert und die VG Wort steht ohne Einnahmen da, weil es für die Unis wirtschaftlich völlig unmöglich ist auf jede Stelle von Lehrenden eine halbe Stelle zu schaffen, die die Inhaltsübermittlung übernimmt und sie auf die Nutzung verzichten werden. Soll das ein Grabenkampf werden oder was?
Das ganze ist halt eine Farce. Die VG Wort ist (wie alle deutschen Verwertungsgesellschaften) hinter der Zeit hängen geblieben und hat es jahrelang versäumt sinnvolle und machbare Abrechnugsmodalitäten zu erarbeiten und steht jetzt mit einem an allen Ecken undurchdachten Konzept da. Das bedeutet ja auch einfach für die Autor*innen nichts gutes, wenn ihnen ab nächstem Jahr Großteile der Einnahmen wegbrechen, weil ihr Interessensverband nicht in der Lage ist ein Gebührenmodell aufzustellen.Tambourine-Man hat geschrieben:Den konkreten Vorschlag haben meine ich die VG Wort und die Kultusministerkonferenz ausgehandelt.Quadrophobia hat geschrieben:Wer hat eigentlich die Verhandlungen zwischen Bund/Ländern und der VG Wort geführt? Die Einzelabrechnung ist einfach nicht durchführbar. Keine Uni kann und wird diesem Unsinn beitreten. Dabei kann niemand gewinnen. Forschung und Lehre werden schlechter, das Studium unnötig verkompliziert und die VG Wort steht ohne Einnahmen da, weil es für die Unis wirtschaftlich völlig unmöglich ist auf jede Stelle von Lehrenden eine halbe Stelle zu schaffen, die die Inhaltsübermittlung übernimmt und sie auf die Nutzung verzichten werden. Soll das ein Grabenkampf werden oder was?
Wie ich auf der letzten Seite schon geschrieben habe, einfach nur ein Armutszeugnis...
Die Verlage verdienen doch gar nichts mehr an der VG Wort. Das ist noch so eine eher fragwürrdige BGH Entscheidung.Stebbie hat geschrieben:Natürlich geht es hier um Verlagsinteressen, die naturgemäß kein Interesse daran haben, dass ihre teuren Lehrbücher über digitale Lernplattformen den Studierenden (die ja im Prinzip der einzige Kundenkreis sind) zur Verfügung gestellt werden. Worum denn auch sonst?
Auch wenn ich dem Rahmenvertrag ablehnend gegenüberstehe, stören mich zwei Dinge an dieser Debatte: Zum einen, wie gerade Studierenden in der Debatte voranpreschen, auch wenn Sie aus der Praxis heraus eigentlich gar keinen Kontakt (und folglich: Erfahrung) mit der praktischen Umsetzung haben.
Zum anderen empfinde ich sehr viel Polemik, da hier ein Szenario gezeichnet wird, in dem die Lehre auf ein nie gekanntes Maß falle. Nein: Sie wird lediglich auf einen Standard geführt, wie er aus Zeiten vor digitalen Lehrplattformen bekannt war, als sich Studierende selber die Literatur in den Bibliotheken (oftmals von den Dozenten via Apparat vorsortiert) zusammensuchen müssen. Das mag gerade für jüngere Studierende ein unbekanntes Terrain sein, war aber früher Alltag und hat der Lehrqualität keinen Abbruch getan. Ich als Dozent würde fast sagen: So manchem Studierenden würde es gut tun, sich auch mal in der Bibliothek einzufinden![]()
Was man der VG.Wort hier vorwerfen kann ist, dass sie die Migration der Lehre auf digitale Plattformen behindert. Ob dies nun so heiß wird, wie es derzeit von den Dozenten (mit Unterstützung der Studierenden) gekocht wird, bleibt abzuwarten.
Zum ersten: Korrekt, Verlagsinteressen sind hier natürlich die Autoreninteressen.Quadrophobia hat geschrieben:Die Verlage verdienen doch gar nichts mehr an der VG Wort. Das ist noch so eine eher fragwürrdige BGH Entscheidung.Stebbie hat geschrieben:Natürlich geht es hier um Verlagsinteressen, die naturgemäß kein Interesse daran haben, dass ihre teuren Lehrbücher über digitale Lernplattformen den Studierenden (die ja im Prinzip der einzige Kundenkreis sind) zur Verfügung gestellt werden. Worum denn auch sonst?
Auch wenn ich dem Rahmenvertrag ablehnend gegenüberstehe, stören mich zwei Dinge an dieser Debatte: Zum einen, wie gerade Studierenden in der Debatte voranpreschen, auch wenn Sie aus der Praxis heraus eigentlich gar keinen Kontakt (und folglich: Erfahrung) mit der praktischen Umsetzung haben.
Zum anderen empfinde ich sehr viel Polemik, da hier ein Szenario gezeichnet wird, in dem die Lehre auf ein nie gekanntes Maß falle. Nein: Sie wird lediglich auf einen Standard geführt, wie er aus Zeiten vor digitalen Lehrplattformen bekannt war, als sich Studierende selber die Literatur in den Bibliotheken (oftmals von den Dozenten via Apparat vorsortiert) zusammensuchen müssen. Das mag gerade für jüngere Studierende ein unbekanntes Terrain sein, war aber früher Alltag und hat der Lehrqualität keinen Abbruch getan. Ich als Dozent würde fast sagen: So manchem Studierenden würde es gut tun, sich auch mal in der Bibliothek einzufinden![]()
Was man der VG.Wort hier vorwerfen kann ist, dass sie die Migration der Lehre auf digitale Plattformen behindert. Ob dies nun so heiß wird, wie es derzeit von den Dozenten (mit Unterstützung der Studierenden) gekocht wird, bleibt abzuwarten.
Du magst Recht haben, dass an auch mit Apparaten gut studieren kann. Aber da verfällst du deiner Position in den Geisteswissenschaften. Wir beide haben (in deinem Fall hatten) eher seltener das Problem in gnadenlos überfüllten Seminaren zu sitzen, wie bspw. BWL Studierende. Die Sache ist doch die, dass es keinerlei Kapazitäten mehr dafür gibt vollständig auf Apparate und Bib Studium umzustellen. Weder was Infrastuktur für die Apparate, noch Kopiererkapazitäten angeht. Insbesondere, wenn sich 600 Studierende einen Apparat durchkopieren. Apparate sind nicht in der Lage die derzeitige Anzahl an Studierenden mit Literatur zu versorgen, insbesondere in großen Unis.
Das behindert außerdem all die Studierenden, die auf ein selbstverwaltetes Studium angewiesen sind. Gründe gibt es da viele, Kinder, körperliche Einschränkung, keinen Zugang zu Zentralität, usw. Auch wird das diverse Fernstudiengänge komplett undurchführbar machen. Das ist keine Polemik, sondern, zumindest für die ersten Monate nach der Umstellung, die Realität. Wenn ich mir vorstelle, dass ich für ein durchschnittliches Seminar dann etwa 400-500 Seiten kopieren müsste, die sich auf verschiedene Fachbibliotheken aufteilen, ist das an einer Uni mit 42.000 Studierenden einfach nicht von jetzt auf gleich machbar. Der Vertrag ist ja schließlich erst seit kurzem bekannt. Das behindert die Migration der Lehre auf digitale Ebene nicht nur, das beendet sie.
Das betrifft ja nicht nur gebundene Literatursammlungen, sondern auch ganz gewöhnliche Skripte. Darf demnach kein Skript mehr digital zur Verfügung gestellt werden, weil es Verweise auf wissenschaftliche Literatur enthält? Und wie genau sollen Dozierende Skripte sonst zur Verfügung stellen?
Wie man nun "klein" oder "größere" definiert, das ist die andere FrageMuss ich alle Teile aus anderen Werken einzeln melden, die ich in meinem Skript verwende?
Nein, oft fallen die Teile von anderen Werken oder Abbildungen, die Sie in Skripten verwenden, unter das Zitatrecht. Wenn die Quellen dementsprechend angegeben werden, können Sie diese Teile verwenden ohne sie melden zu müssen. Nur wenn Sie größere Teile eines Werkes verwenden, müssen Sie prüfen, ob Sie eine Meldung an die VG Wort machen müssen.
Beispiel: Sie haben ein Vorlesungsskript erstellt, in dem Sie Textteile und Abbildungen aus ca. 20 verschiedenen Quellen verwenden. Da Sie nur kleine Textteile verwenden, fallen diese in der Regel unter das Zitatrecht. Abbildungen müssen ohnehin nicht bei der VG Wort melden.
via Uni Osnabrück
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/i ... b0be1.htmlStebbie hat geschrieben:Welcher Quelle entnimmst du eigentlich die 50%, die unter dem neuen Rahmenvertrag als Mehrkosten pro Lehrstelle anfallen würden?
n ist mit 93 bei 1.300 Lehrenden (wovon 393 an der Befragung teilnahmen) natürlich auch relativ gering.Der zeitliche Aufwand, der pro Meldung durchschnittlich nötig war, beträgt bei Lehrenden knapp vier
Minuten (s. Abbildung 43), wenn der Zeitraum vom Upload des Dokuments bis zur Rückmeldung der
VG Wort über ein erfolgreich gemeldetes Dokument zugrunde gelegt wird. Die kürzeste Zeit für eine
Meldung war dabei 30 Sekunden, die längste 38 Minuten.
Die subjektive Einschätzung der Dauer für eine Meldung lag höher als die tatsächliche: So gaben die
Lehrenden in der Online-Untersuchung die benötigte Zeit für eine Meldung mit 6,3 Minuten an. Die
längste Zeitschätzung lag bei 30 Minuten, die kürzeste bei 1 Minute.
Dann wäre es aber nötig diese Abrechnungsumstellung so einzuführen, dass es nicht gleich eine 100%ige Umstellung gibt. Außerdem wäre es ja für die VG Wort relativ einfach möglich vorgefertigte Zertifikate für jedes Werk anzufertigen, die dann über Lizenzcodes heruntergeladen werden können und nur noch die Rahmmendaten eingepeflegt werden müssen.Stebbie hat geschrieben:Die 6,5 Minuten beziehen sich übrigens auf die gefühlte Dauer des Prozesses. Die tatsächliche betrug 3,77 Minuten.
Zitat aus dem Bericht (S. 39):
Interessant sind diesbzgl. auch die großen Zeitfresser, in aller Regel das manuelle raussuchen und eingeben der Daten, oftmals bedingt durch nicht vorliegende Daten, unvollständige Datenbanken oder unübliche Daten (Erscheinungsort bei Journals). Ich vermute mal, dass gerade dies Aspekte sind, die zunehmend verbessert werden. Es war ja nur eine Art "Beta-Phase".Der zeitliche Aufwand, der pro Meldung durchschnittlich nötig war, beträgt bei Lehrenden knapp vier
Minuten (s. Abbildung 43), wenn der Zeitraum vom Upload des Dokuments bis zur Rückmeldung der
VG Wort über ein erfolgreich gemeldetes Dokument zugrunde gelegt wird. Die kürzeste Zeit für eine
Meldung war dabei 30 Sekunden, die längste 38 Minuten.
Die subjektive Einschätzung der Dauer für eine Meldung lag höher als die tatsächliche: So gaben die
Lehrenden in der Online-Untersuchung die benötigte Zeit für eine Meldung mit 6,3 Minuten an. Die
längste Zeitschätzung lag bei 30 Minuten, die kürzeste bei 1 Minute.
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